Arztpraxis Dalia Loersch
  Heilsame Berührung


 


Das Honorar orientiert sich grundsätzlich an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Als ärztliche Osteopathin mit fünfjähriger Osteopathie Ausbildung und Mitgliedschaft im VOD (Verband Deutscher Osteopathen) erfülle ich die Voraussetzungen für die Ertstattung Ihrer Behandlungskosten auch bei gesetzlichen Krankenkassen . 

Dazu benötigen Sie auch keine Verordnung für die Behandlungen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.


Inzwischen gleichen nicht nur die privaten sondern auch vermehrt die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Osteopathie- und Akupunktur-Anwendungen aus. 

 Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.


Ich bitte zu beachten, dass Sie als Patient grundsätzlich verpflichtet sind, das Honorar unmittelbar nach der erbrachten Leistung vollständig selbst zu entrichten, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung.


In meiner Praxis ist auch eine bargeldlose Zahlung  möglich.


 



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